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   BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,831
BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77 (https://dejure.org/1978,831)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1978 - 1 D 70.77 (https://dejure.org/1978,831)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1978 - 1 D 70.77 (https://dejure.org/1978,831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung wegen eines Dienstvergehens in das Amt eines Bundesbahnsekretärs nach Erlass eines rechtskräftigen Strafbefehls wegen eines fortgesetzten Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Entfernung aus dem Dienst als regelmäßige Disziplinarmaßnahme bei Begehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1971 - I D 25.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77
    Dies ist möglich, wenn die Tat aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus geschah, die unverschuldet und mindestens aus der Sicht des Beamten ausweglos war, wenn sie für ihn eine einmalige persönlichkeitsfremde Entgleisung darstellt oder wenn sie in einer besonderen psychischen Ausnahmesituation begangen wurde (vgl. BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - I D 62.74

    Postbeamter - Diebstahl bei dienstlicher Verrichtung - Maßnahmebemessung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77
    Hierfür ist entscheidend, daß die Verwaltung und die Öffentlichkeit auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 1 D 62.74 - [BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]] und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 236; 259]).
  • BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76

    Begehung eines Dienstvergehens - Disziplinarmaßnahme - Seelische

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auszulösen geeignet ist, der seinerseits zu einer für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlhaltung des Betroffenen führen kann (Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG 1 D 31.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 55]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - 1 D 12.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77
    Hierfür ist entscheidend, daß die Verwaltung und die Öffentlichkeit auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 1 D 62.74 - [BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]] und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 236; 259]).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 1 D 58.94

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen beamteten Pförtner nach Diebstahl

    Ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht und unter Mißbrauch der ihm übertragenen Überwachungs- oder Obhutsfunktion gerade das tut, was er verhindern soll, ist für den öffentlichen Dienst in der Regel untragbar (vgl. Urteil vom 23. Mai 1978 - BVerwG 1 D 70.77 - <BVerwGE 63, 78 f.>, Urteil vom 21. August 1984 - BVerwG 1 D 34.84 -, Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 -, Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - , Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 1 D 47.92 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

    Die Allgemeinheit hegt gegenüber den mit polizeilichen Aufgaben betrauten Beamten auch besondere Erwartungen, anders als bei anderen mit sonstigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betrauten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1978, BVerwGE 63, 78, 80 sowie Urteil vom 26. März 1985, BVerwGE 76, 356, 360).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 105.85

    Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der mit den Gegenständen umgehenden Personen -

    Der erkennende Senat hat regelmäßig auf Dienstentfernung erkannt, wenn besonders erschwerende Umstände gegeben waren, so die Ausnutzung eines eigenen Macht- bzw. Aufsichtsverhältnisses über die entwendeten Gegenstände, Rückfall usw. (BVerwG 1 D 39.71 ; BVerwG 1 D 70.77 <BVerwGE 63, 78>; BVerwG 1 D 104.79 ; BVerwG 1 D 73.82 ).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 1 DB 32.89

    Disziplinargerichtliches Antragsverfahren - Vorläufiges Verfahren -

    Wer daher diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß nach ständiger Rechtsprechung aller Disziplinargerichte grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses bzw. der Aberkennung des Ruhegehalts rechnen (vgl. BVerwGE 63, 78 [BVerwG 23.05.1978 - 1 D 70/77]; BVerwGE 53, 100 [BVerwG 13.11.1975 - I D 21/75]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 D 53.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

    Der erkennende Senat hat deshalb auch in diesen Fällen grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen und nur bei mildernden Umständen eine geringere Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet (BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 100 [BVerwG 12.11.1975 - I D 43/75]; BVerwGE 63, 78; vgl. ferner die Übersicht bei Pschollkowski in "Die Personalvertretung" 1985, 463 für Diebstähle an behördeneigenem Gut).
  • BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 85.85

    Dienstvergehen eines Beamten durch Begehung eines Diebstahls - Urkundenfälschung

    B 1972, 4224 zugrunde liegende Sachverhalt (vgl. ferner BVerwGE 63, 78; BVerwG Dok.Ber. B 1980, 332 und BVerwG Dok.Ber. B 1983, 219 sowie die Übersicht von Pschollkowski, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81

    Strafbefehl gegen einen Beamten wegen versuchten Einbruchsdiebstahls - Versetzung

    Dies gilt in der Regel für diejenigen Fälle, in denen sich ein Beamter an Gegenständen vergreift, die ihm im engeren Dienstbereich zugänglich sind, wie z.B. Kassengelder eines Kollegen und Beförderungsgut, an dem er selbst keinen Gewahrsam hat (vgl. BDHE 1, 48; 1, 50; 1, 112 [117]; 3, 113 [118]; 7, 91), aber nicht nur hierfür, sondern auch für Diebstähle auf Privatgrundstücken, die er bei seiner dienstlichen Verrichtung zu betreten hat; der entscheidende Gesichtspunkt ist in diesen Fällen der, daß Verwaltung und Öffentlichkeit auf Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74] [2]; 63, 78 [79]; Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber.B 1975, 259]).
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